|
|
|
|
|
|
Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Firma MP EDV-Systemberatung und
-entwicklung, Martin Pälmke, Wolbecker Str. 25a, 48324
Sendenhorst
(nachfolgend Fa. MP genannt) – für Endverbraucher.
|
§1
Allgemeines
Alle Lieferungen und Leistungen, die Fa. MP für den
Käufer erbringt, erfolgen ausschließlich auf
der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie
zwischen der Fa. MP und den Käufer schriftlich vereinbart
worden sind.
§
2 Vertragsschluss
Die Angebote von der Fa. MP im Internet stellen eine unverbindliche
Aufforderung an den Käufer dar, bei der Fa. MP Waren
zu bestellen. Durch die Bestellung der gewünschten
Waren, z.B. per E-Mail im Internet, gibt der Kunde ein verbindliches
Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Das Angebot
ist spätestens verbindlich, wenn es die jeweilige Schnittstelle
zu der Fa. MP online passiert hat. Die Fa. MP ist berechtigt,
dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von 7 Kalendertagen
mit Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen.
Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Übermittlung
einer E-Mail. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot
als abgelehnt.
Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu
den unverbindlichen Angeboten der Fa. MP gehören, bleiben
im Eigentum der Fa. MP und sind nur annähernd maßgebend,
soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet worden sind.
§
3 Preise
Die Preise der Fa. MP gelten ohne Transportkosten sofern
keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen
wurde. Die Mehrwertsteuer und Verpackungskosten sind im
Preis enthalten. Mit Aktualisierung der Angebote auf den
Internetseiten oder auf anderen Angebotsmedien der Fa. MP
werden alle früheren Preise und sonstige Angaben über
Waren ungültig. Maßgeblich ist jeweils die zum
Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung.
§
4 Widerrufsrecht
Der Käufer hat das Recht, seine Vertragserklärung
innerhalb von zwei Wochen ohne Abgabe von Gründen in
Textform oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist
zu richten an:
MP EDV-Systemberatung und –entwicklung,
Martin Pälmke, Wolbecker Str. 25a, 48324 Sendenhorst.
Im Falle des Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene
Nutzungen herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen
ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurück gewährt werden, muss entsprechend Wertersatz
geleistet werden.
Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung
des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu EURO 40,00
der Käufer, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht
nicht der bestellen Ware. Bei einem Bestellwert über
EURO 40,00 hat der Käufer die Kosten der Rücksendung
nicht zu tragen.
Der Käufer hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu
leisten. Der Käufer darf die Ware vorsichtig und sorgsam
prüfen. Den Wertverlust, der durch die über eine
reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt,
dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft
werden kann, hat der Käufer zu tragen.
Bei der Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger
vom Käufer oder einem Dritten entsiegelt worden sind
besteht nach der gesetzlichen Regelung des
§ 312 d Abs. 4 Nr.2 BGB kein Widerrufsrecht.
§
5 Lieferung
Die Lieferung erfolgt durch Sendung an die vom Käufer
mitgeteilte Adresse. Die Gefahr geht auf den Käufer
über, sobald die Lieferung den Betrieb von der Fa.
MP verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen
erfolgen.
Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich
vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche
Angaben. Falls die Fa. MP schuldhaft eine ausdrücklich
vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen
Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde ihr eine
angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des Eingangs
der schriftlichen Inverzugsetzung bei der Fa. MP oder im
Fall der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren.
Nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten. Die Fa. MP haftet dem Käufer
bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn
der Lieferverzug auf einer von der Fa. MP zu vertretenden
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
beruht. Der Fa. MP ist ein Verschulden seiner Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Die Fa. MP ist
zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt,
soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
Die Lieferung erfolgt gegen eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale,
deren genauer Betrag bei jeder Lieferung gesondert ausgezeichnet
ist. Für Nachnahmesendungen innerhalb Deutschlands
wird eine Gebühr in Höhe der jeweils gültigen
Gebühren der Deutschen Post AG erhoben. Die Rechnungsstellung
und Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands.
§
6 Zahlung
Ist mit dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart
worden, ist der Kaufpreis ohne Abzug nach Eingang der Rechnung
bei dem Käufer zur Zahlung fällig.
Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug,
ist die Fa. MP berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt
an, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem
jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
(EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens
durch die Fa. MP bleibt vorbehalten.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen
oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt,
wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
von der Fa. MP anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der
Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Kaufvertrag beruht.
§
7 Eigentumsvorbehalt
Die Fa. MP behält sich das Eigentum an der Ware bis
zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
Der Käufer hat der Fa. MP von allen Zugriffen Dritter,
insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie
sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich
schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat der Fa.
MP alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen
Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche
Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere
wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz
einer Mahnung der Fa. MP nicht nachkommt, kann die Fa. MP
nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag
zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem
Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme
der Ware durch die Fa. MP liegt ein Rücktritt vom Vertrag
vor. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der
Käufer. In der Pfändung der Ware durch die Fa.
MP liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Die Fa.
MP ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung
befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten
der Fa. MP - abzüglich angemessener Verwertungskosten
- anzurechnen.
§
8 Gewährleistung
Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung
oder am Inhalt angeliefert, so hat der Kunde dies sofort
beim Spediteur/Frachtdienst zu reklamieren. Zudem ist unverzüglich
mit der Fa. MP Kontakt per E-Mail aufzunehmen. Verborgene
Mängel sind unverzüglich nach Entdecken an die
Fa. MP zu melden.
Soweit ein von der Fa. MP zu vertretender Mangel an der
Ware vorliegt, ist die Fa. MP unter Ausschluss der Rechte
des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den
Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet,
es sei denn, dass die Fa. MP aufgrund der gesetzlichen Regelung
zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist.
Der Kunde hat die Fa. MP eine angemessene Frist zur Nacherfüllung
zu gewähren.
Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Käufers durch
Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen.
Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung
des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch
den Käufer ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit
dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist
die Nachbesserung fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner
Wahl Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder den Rücktritt
vom Vertrag erklären.
Schadenersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen
wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn
die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des
Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen
zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
Die Fa. MP haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen
Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper
und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen
Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern
oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für
Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen
sowie Arglist seitens der Fa. MP, seiner gesetzlichen Vertreter
oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
§
9 Haftung
Für jeglichen Datenverlust des Käufers auf bei
der Fa. MP gekauften Speichermedien (Computer, Notebooks,
Festplatten etc.) haftet die Fa. MP nicht, es sei denn,
der Kunde weist nach, dass der Schaden trotz zumutbarer
und dem jeweiligen Stand der Technik entsprechender Datensicherung
entstanden ist. Ist der Käufer Kaufmann und erfolgt
die bestellte Leistung für seinen Geschäftsbetrieb,
beschränkt sich bei Schadenersatzansprüchen die
Haftung von der Fa. MP auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§
10 Datenschutz
Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe des geltenden
Bundesdatenschutzgesetzes. Alle vom Käufer erhaltenen
Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet,
genutzt und an beauftragte Partner weitergeleitet, soweit
dies für die Begründung und Durchführung
des Kaufvertrages und der weiteren Geschäftsbeziehung
zwischen dem Käufer und der Fa. MP erforderlich ist.
§
11 Sonstiges
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam
sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch
die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
Bei
allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten,
ist, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben,
das für unseren Hauptsitz zuständig ist.
Die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern regeln sich
ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik geltenden
Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über
den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes
über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
|
Widerrufsbelehrung
für Fernabsatzgeschäfte |
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei
Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief,
Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung,
nicht jedoch vor Zugang der ersten Teillieferung . Zur Wahrung
der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
MP EDV-Systemberatung und –entwicklung
Martin Pälmke
Wolbecker Str. 25a
48324 Sendenhorst
Tel.: 02535-953765
Fax: 02535-953766
mail@paelmke.de
Widerrufsfolgen
Im Falle des Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben.
Können die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise
nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewährt
werden, muss entsprechend Wertersatz geleistet werden.
Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung
des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu EURO 40,00
der Käufer, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht
nicht der bestellen Ware. Bei einem Bestellwert über
EURO 40,00 hat der Käufer die Kosten der Rücksendung
nicht zu tragen.
|
Allgemeine
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zwischen zwei Unternehmen
|
I. Geltungsbereich
Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen
dem Käufer und uns geschlossenen Verträge über
die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich
vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers,
die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns
unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn
wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen
des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos
ausführen.
In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen
dem Käufer und uns zur Ausführung der Kaufverträge
getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.
II. Angebot und Vertragsschluss
Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss
eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb
von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung
oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen
Frist annehmen.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei
denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
haben.
An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen
Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie
sonstige Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese nur mit
unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig
davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.
III. Zahlungsbedingungen
Unsere Preise gelten ab Werk ohne Verpackung, wenn in der Auftragsbestätigung
nichts anderes festgelegt wurde. In unseren Preisen ist die
gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese werden
wir in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung
in der Rechnung gesondert ausweisen.
Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung
zwischen uns und dem Käufer zulässig. Der Kaufpreis
ist netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem
Käufer zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung
kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann
als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt,
wenn der Scheck eingelöst wird.
Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten
die gesetzlichen Regelungen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen
oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt,
wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt,
wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
IV. Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als
verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich
unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt
erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso
hat der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß
und rechtzeitig zu erfüllen.
Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Kaufvertrag um ein
Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder
von § 376 HGB, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Gleiches gilt, wenn der Käufer infolge eines von uns zu
vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, den Fortfall seines
Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu
machen. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug
nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung
des Vertrages beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist.
Ebenso haften wir dem Käufer bei Lieferverzug nach den
gesetzlichen Bestimmungen, wenn dieser auf einer von uns zu
vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein Verschulden unserer
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Unsere
Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von
uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages
beruht.
Für den Fall, dass ein von uns zu vertretender Lieferverzug
auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
zuzurechnen ist, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen
mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadensersatzhaftung
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt ist.
Ansonsten kann der Käufer im Falle eines von uns zu vertretenden
Lieferverzugs für jede vollendete Woche des Verzugs eine
pauschalierte Entschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes,
maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes, geltend
machen.
Eine weitergehende Haftung für einen von uns zu vertretenden
Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche
und Rechte des Käufers, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch
wegen eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs zustehen,
bleiben unberührt.
Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt,
soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt,
Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen
zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten
schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges
geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des
zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
V. Gefahrübergang - Versand/Verpackung
Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers.
Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg
Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen;
dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung
- gehen zu Lasten des Käufers.
Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe
der Verpackungsverordnung nicht zurück; ausgenommen sind
Paletten. Der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung
auf eigene Kosten zu sorgen.
Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers
verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr
des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft
dem Versand gleich.
Auf Wunsch und Kosten des Käufers werden wir die Lieferung
durch eine Transportversicherung absichern.
VI. Gewährleistung/Haftung
Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn
der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs-
und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen
ist.
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt,
sind wir unter Ausschluss der Rechte des Käufers, vom Vertrag
zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung),
zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund
der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung
berechtigt sind. Der Käufer hat uns eine angemessene Frist
zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung
kann nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels
(Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir
tragen im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen,
soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand
sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer
nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen
oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung
gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen,
soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche
angemessen und dem Käufer zumutbar sind.
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen
wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen,
wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des
Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen
zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren
ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer, es sei
denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem
Fall gelten die gesetzlichen Regelungen. Unsere Pflichten aus
Abschnitt VI Ziff. 4 und Abschnitt VI Ziff. 5 bleiben hiervon
unberührt.
Wir sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zur Rücknahme
der neuen Ware bzw. zur Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises
auch ohne die sonst erforderliche Fristsetzung verpflichtet,
wenn der Abnehmer des Käufers als Verbraucher der verkauften
neuen beweglichen Sache (Verbrauchsgüterkauf) wegen des
Mangels dieser Ware gegenüber dem Käufer die Rücknahme
der Ware oder die Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises verlangen
konnte oder dem Käufer ein ebensolcher daraus resultierender
Rückgriffsanspruch entgegengehalten wird. Wir sind darüber
hinaus verpflichtet, Aufwendungen des Käufers, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu ersetzen,
die dieser im Verhältnis zum Endverbraucher im Rahmen der
Nacherfüllung aufgrund eines bei Gefahrübergang von
uns auf den Käufer vorliegenden Mangels der Ware zu tragen
hatte. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Käufer
seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten
ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Die Verpflichtung gemäß Abschnitt VI Ziff. 4 ist
ausgeschlossen, soweit es sich um einen Mangel aufgrund von
Werbeaussagen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen handelt,
die nicht von uns herrühren, oder wenn der Käufer
gegenüber dem Endverbraucher eine besondere Garantie abgegeben
hat. Die Verpflichtung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der
Käufer selbst nicht aufgrund der gesetzlichen Regelungen
zur Ausübung der Gewährleistungsrechte gegenüber
dem Endverbraucher verpflichtet war oder diese Rüge gegenüber
einem ihm gestellten Anspruch nicht vorgenommen hat. Dies gilt
auch, wenn der Käufer gegenüber dem Endverbraucher
Gewährleistungen übernommen hat, die über das
gesetzliche Maß hinausgehen.
Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen
für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit,
die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung
von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen
beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden,
die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist
von uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder unseren Erfüllungsgehilfen
beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem
Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere
gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht
vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem wir
bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits-
und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch
im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem
Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen,
aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet wir allerdings
nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich
von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit
verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung
solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für
die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist
(Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden
typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur
des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere
auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche
auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon
unberührt bleibt unsere Haftung gemäß Abschnitt
IV Ziff. 2 bis Abschnitt IV Ziff. 5 dieses Vertrages. Soweit
unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels
verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht
im Fall von von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren
Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn wir, unsere
gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig
gehandelt haben, oder wenn unsere einfachen Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich gehandelt haben.
VII. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen
den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die
gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Im Falle des
vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z.B. Zahlungsverzug,
haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das
Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die
Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt
vom Vertrag dar. Pfänden wir die Vorbehaltsware, ist dieses
ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware
nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen
Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös
mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln
und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden
ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten,
die erforderlich werden, sind vom Käufer auf eigene Kosten
rechtzeitig durchzuführen.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß
im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu
verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen
oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die
aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung,
unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber
in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit
an. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an
uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen
Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit
widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser
Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs
im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig
die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung
in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an uns zu bewirken,
als noch Forderungen von uns gegen den Käufer bestehen.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den
Käufer wird in jedem Fall für uns vorgenommen. Sofern
die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen
verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag
inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen
im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung
entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit
anderen, uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware
(Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen
vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache
des Käufers in Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen,
sind der Käufer und wir uns einig, dass der Käufer
uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt;
die Übertragung nehmen wir hiermit an. Unser so entstandenes
Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Käufer
für uns.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen,
wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich
benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen
können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die
in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen
Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit
freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten
die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt,
dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und
Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie
sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden
Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen
ist unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer
auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftsitz zu verklagen.
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich
nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen
Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss
von internationalen Kaufverträgen über bewegliche
Sachen ist ausgeschlossen.
|
|
|
|
Bei
Fragen zu den o. a. Texten, nehmen Sie mit uns Kontakt
auf. |
|
|
|